Partnerunternehmung derMinger Treuhand

Fiskalvertretung

Ein ausländisches Unternehmen muss sich, solange es in der Schweiz steuerpflichtig ist, durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten lassen.

Einer unserer Geschäftsfelder ist die Steuerstellvertretung für Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche in der Schweiz steuerfplichtig sind.